Nebenbei erfuhren wir Neuigkeiten von unserem Wirt: Er hat über den Sommer eine neue Veranda an die Baude angebaut, in der es jetzt mittags ein "Winterbuffet" gibt. Geschlossen hat dagegen die erst vor zwei Jahren eröffnete Nova Klonovka-Baude. "Renovierung" wurde uns als Grund genannt. Dabei war das Gebäude doch erst frisch und sehr aufwendig renoviert worden... Schade.
Webcams in Zielorten des Uni-Schneesport Berlin e.V.
14 Januar 2013
Langlaufwochenende auf der Bouda Na Pláni
Vor Beginn der TU-Sportreisen ins Riesengebirge fand ein Qualitätszirkel mit den Übungsleitern/innen auf der Bouda Na Pláni statt. Wir waren zu neunt und besprachen Lehrwege, Unterrichtsmethoden und Übungsreihen. Die Zeit reichte ausserdem für eine kleine Tour. Ziele waren die weitere Verbesserung unseres Unterrichts und die Gewinnung junger Übungsleiter/innen für Langlauf und Skating.
Nebenbei erfuhren wir Neuigkeiten von unserem Wirt: Er hat über den Sommer eine neue Veranda an die Baude angebaut, in der es jetzt mittags ein "Winterbuffet" gibt. Geschlossen hat dagegen die erst vor zwei Jahren eröffnete Nova Klonovka-Baude. "Renovierung" wurde uns als Grund genannt. Dabei war das Gebäude doch erst frisch und sehr aufwendig renoviert worden... Schade.
Nebenbei erfuhren wir Neuigkeiten von unserem Wirt: Er hat über den Sommer eine neue Veranda an die Baude angebaut, in der es jetzt mittags ein "Winterbuffet" gibt. Geschlossen hat dagegen die erst vor zwei Jahren eröffnete Nova Klonovka-Baude. "Renovierung" wurde uns als Grund genannt. Dabei war das Gebäude doch erst frisch und sehr aufwendig renoviert worden... Schade.
25 Dezember 2012
Unister-Manager über Weihnachten im Knast
Von den drei Unister-Managern, die in der vorletzten Woche wegen des Verdachts der illegalen Geschäftemacherei und Steuerhinterziehung verhaftet wurden, ist über Weihnachten immer noch einer in Haft. Zwei andere wurden gegen eine Kaution frei gelassen.
Eine Zeitungsmeldung über den Vorgang hat mir das "Fest der Liebe" zusätzlich etwas versüßt. Denn mit den umstrittenen Storno-Versicherungen der Firma, die unter anderem die Reiseportale "Ab-in-den-Urlaub.de", "hotelreservierung.de" und "fluege.de" betreibt, haben wir in diesem Jahr unsere eigenen Erfahrungen gemacht:
Birgit hatte im Sommer ein Hotel über "hotelreservierung.de" gebucht. Die Rechnung in Höhe von 440 Euro bezahlte sie vor Ort. Einige Zeit später erreichte sie eine Zahlungsaufforderung der Unister GmbH. Die Storno-Versicherung sei noch zu bezahlen, Kosten: 31 Euro. Birgit hatte keine Versicherung gebucht und teilte dies Unister mit. Die Antwort kam umgehend:
Strittig war also offenbar, ob die Versicherung abgeschlossen wurde oder nicht. Im Internet fanden sich damals (und finden sich noch) massenweise Hinweise auf umstrittene Grundeinstellungen im Portal des Unternehmens. Diese waren so gestaltet, dass bei Buchungen automatisch ein Storno-Schutz dabei war, sofern er nicht mit einem Extra-Klick deaktiviert wurde. Es gibt bereits seit 2011 Gerichtsurteile, die diese Praxis für unzulässig erklärten. Mit Hinweis auf ein entsprechendes Aktenzeichen verweigerte Birgit die Zahlung. Nur kurze Zeit später zog Unister seine Forderung per E-Mail zurück:
Beschluss des Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: I ZR 168/10 vom 17.08.2011.
Durch Zuwiderhandlung erging ein weiteres Urteil am 30.05.2012, Aktenzeichen 02 HK O 1900/09 durch das Landgericht Leipzig gegen die Unister mit der Verhängung von 75.000 Euro Ordnungsgeld.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/tourismus/pressemitteilungen/_pressemitteilung/?id=227
Eine Zeitungsmeldung über den Vorgang hat mir das "Fest der Liebe" zusätzlich etwas versüßt. Denn mit den umstrittenen Storno-Versicherungen der Firma, die unter anderem die Reiseportale "Ab-in-den-Urlaub.de", "hotelreservierung.de" und "fluege.de" betreibt, haben wir in diesem Jahr unsere eigenen Erfahrungen gemacht:
Birgit hatte im Sommer ein Hotel über "hotelreservierung.de" gebucht. Die Rechnung in Höhe von 440 Euro bezahlte sie vor Ort. Einige Zeit später erreichte sie eine Zahlungsaufforderung der Unister GmbH. Die Storno-Versicherung sei noch zu bezahlen, Kosten: 31 Euro. Birgit hatte keine Versicherung gebucht und teilte dies Unister mit. Die Antwort kam umgehend:
Sehr geehrte Frau... ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Interesse unserer Kunden bieten wir auf unseren Stornoschutz an, da immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann. Dieser wird vor Buchung eindeutig ausgewiesen. Mit Abschluss der Buchung haben Sie den Stornoschutz akzeptiert und bestätigt.
Nach § 312b (3) Ziffer 3 und 6 besteht kein Widerrufsrecht. Daher ist ein Rücktritt leider nicht möglich.
Die Kosten für den Stornoschutz belaufen sich in Ihrem Fallauf 31,00EUR.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Viele Grüße aus Leipzig...
Strittig war also offenbar, ob die Versicherung abgeschlossen wurde oder nicht. Im Internet fanden sich damals (und finden sich noch) massenweise Hinweise auf umstrittene Grundeinstellungen im Portal des Unternehmens. Diese waren so gestaltet, dass bei Buchungen automatisch ein Storno-Schutz dabei war, sofern er nicht mit einem Extra-Klick deaktiviert wurde. Es gibt bereits seit 2011 Gerichtsurteile, die diese Praxis für unzulässig erklärten. Mit Hinweis auf ein entsprechendes Aktenzeichen verweigerte Birgit die Zahlung. Nur kurze Zeit später zog Unister seine Forderung per E-Mail zurück:
Sehr geehrte Frau... ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihren Stornierungsschutz haben wir Sie storniert und lassen Ihnen eine abgeänderte Rechnung zu kommen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Viele Grüße aus Leipzig...
Einschlägige Gerichtsurteile:
Aktenzeichen 14 U 551/10 vom 17.08.2010 beim OLG Dresden: Begründung Praxis verstößt gegen die EU-Verordnung und das deutsche Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 11 UWG).Beschluss des Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: I ZR 168/10 vom 17.08.2011.
Durch Zuwiderhandlung erging ein weiteres Urteil am 30.05.2012, Aktenzeichen 02 HK O 1900/09 durch das Landgericht Leipzig gegen die Unister mit der Verhängung von 75.000 Euro Ordnungsgeld.
Links:
http://www.wbz3.de/de/_pressemitteilungen/?id=215http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/tourismus/pressemitteilungen/_pressemitteilung/?id=227
13 Dezember 2012
Embed Old Code
Videos einbetten mit altem Youtube-Code
Manchmal gibt es folgende Situation: Ich möchte ein Video auf einer Webseite einbetten - zum Beispiel in einen Twoday.net-Blog oder eine typo3-Seite - aber mit dem Embed-Code von Youtube funktioniert es nicht.Das kann daran liegen, dass dieser Einbettungs-Code bei Youtube im Laufe der Zeit verändert wurde und der neue Code sich in manche Webseiten nicht einbetten lässt.
Früher waren die Codes recht lang und begannen folgendermaßen: "Kleiner-Zeichenobject width= ..."
Heute beginnen sie mit: "Kleiner-Zeicheniframe width= ..."
Statt "Kleiner-Zeichen" ist natürlich folgendes Zeichen zu schreiben: "<" (Wenn ich das hier täte, würde jedoch statt des Texts das Video erscheinen).
Youtube bietet die Anzeige des alten Codes als Option nicht mehr an.
Wie lässt sich nun aus dem neuen Code der alte rekonstruieren?
1) Identitätsmerkmal des Videos (rot und fett) im alten Code finden und kopieren:"Kleiner-Zeicheniframe width="560" height="315" src="http://www.youtube.com/embed/NGuv2vAZAew" frameborder="0" allowfullscreen>
"
2) Dieses Identitätsmerkmal wird dann an zwei Stellen in den alten Code kopiert. Hier gibt es eine gute Erklärung, wie es geht:
http://i1065.photobucket.com/albums/u389/jewelryaddict12/Image22-1.jpg
Da der Text im Link ein Bild ist und nicht kopiert werden kann, hier einige Beispiele für alten Code:
http://www.zefrank.com/bulletin_new/archive/index.php/t-9840-p-7.html
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